Nach § 5 Abs. 1 Nr. 6 TMG (Telemediengesetz) müssen Sie die Umsatzsteueridentifikationsnummer angegeben werden, soweit Sie eine solche besitzen.
Oft sehe ich im Impressum von Existenzgründern und Existenzgründerinnen die Steuernummer oder gar die persönliche Steuer-Identifikationsnummer.
Aber diese müssen im Impressum gar nicht genannt werden und sollten zur Vermeidung von Identitätsdiebstahl auch nirgendwo veröffentlicht werden.
Nachfolgend mal kurz die Unterschiede:
Was ist die Steuernummer?
Die Steuernummer wird vom Finanzamt an jede steuerpflichtige natürliche oder juristische Person vergeben und eine Person kann mehrere Steuernummern in ihrem Leben haben.
Eine Steuernummer besteht aus 13 Ziffern (z.B. 27/027/365xx) wobei die xx hier für zwei weitere Zahlen stehen, da ich natürlich keine echte Steuernummer in diesem Beitrag angeben wollte.
Was ist die Steuer-Identifiktationsnummer?
Die steuerliche Identifikationsnummer (IdNr. oder auch Steuer-ID) ist eine bundeseinheitliche und dauerhafte Identifikationsnummer von in Deutschland gemeldeten Bürgern für Steuerzwecke. Sie ist ein Leben lang gültig.
Eine Steuer-Identifikationsummer besteht aus 11 Ziffern. Wie 11 Ziffern aussehen, muss ich wohl nicht beschreiben. 😁
Was ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?
Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) ist eine eigenständige Nummer, die Unternehmer zusätzlich zur ihrer Steuernummer oder Steuer-ID beantragen können.
Sie sieht zB. so aus: DE223782171
Diese USt-ID muss also extra beantragt werden und ist nicht Pflicht. Wer aber mit dem EU-Ausland Geschäfte macht, wird diese sehr wahrscheinlich benötigen.
Wer diese Nummer nicht beantragt hat und diese daher nicht besitzt, muss also im Impressum auch nichts Entsprechendes veröffentlichen.
Alles klar? Also geben Sie nicht unnötig Ihre Daten preis, indem Sie Ihre Steuernummer oder gar Steuer-Ident-Nr. veröffentlichen. Aber vergessen Sie nicht Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu veröffentlichen, wenn Sie diese beantragt haben.