Wer als Blogger, Künstler oder Autor nicht mit seinem eigenen Namen in der Öffentlichkeit erscheinen will, nutzt einfach ein Pseudonym.
Aber spätestens im Impressum muss man dann seinen echten Namen nennen (und schon ist alle Geheimniskrämerei vorbei).
Eine Lösung hierfür: Das Pseudonym (sog. Künstlername) im Ausweis eintragen lassen. Nicht zu verwechseln mit einer Anmeldung als Marke, was zusätzlich sinnvoll ist, aber nicht einen Künstlernamen ersetzt.
Ein Antrag auf Eintragung des Künstlernamens im Personalausweis oder Reisepass kann beim zuständigen Einwohnermeldeamt gestellt werden. Voraussetzung für die Eintragung des Künstlernamens ist, dass Sie unter diesem Namen als Künstler überregional bekannt sind, also nicht nur bei Ihren Freunden. Dies müssen Sie der Behörde glaubhaft machen. Die Behörde entscheidet dann nach ihrem Ermessen.
Daher gilt hier gleich mit dem Antrag möglichst umfassende Nachweise (Gewerbeanmeldung, Publikationen, Internetveröffentlichungen, Mitgliedschaften in Verbänden, Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse, Anmeldung bei der VG Wort, ein Schreiben Ihres Agenten, Buchcover, Künstlername in Bestsellerlisten oder Rankings, Abrechnungen von E-Books, Artikel in überregionalen Medien, Ausdrucke des Instagram-Account oder der Facebook-Fanseite mit Anzahl der Follower / Fans) beizufügen. Hier gilt „viel hilft viel“.
Das Amt wird Ihren Antrag dann prüfen und im Idealfall erhalten Sie dann nach ein paar Wochen Ihren neuen Ausweis mit eingetragenem Künstlernamen.
Im Impressum können Sie dann statt Ihres bürgerlichen Namens Ihr Pseudonym bzw. Künstlernamen verwenden.
Da das Impressum mit dem Künstlernamen bereits als Indiz dafür gilt, dass Sie diesen Künstlernamen nutzen, aber Sie wiederum diesen erst dann als einzigen Namen im Impressum nutzen dürfen, wenn dieser als Künstlernamen eingetragen ist, zeigt sich hier ein wenig die Absurdität des Systems. Aber irgendwie müssen Sie es schaffen diesen Teufelskreis zu durchbrechen.